Beginn der Hegezeit
In der Zeit vom 01. April bis 30. September eines Jahres ist nach den Bestimmungen des Landesstraf- und Verordnungsgesetz zum Schutz von Feld und Flur die sogenannte Hegezeit.
Wir bitten Sie, diese zu beachten.
Nähere Informationen hierzu können Sie hier erfahren.