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Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

Die Grundsteuer wid ab 01. Januar 2025 nach neuem Recht erhoben.

Ab dem 01. Juli 2022 nimmt die Bayerische Steuerverwaltung die Grundsteuererklärungen entgegen. Bis zum 31. Januar 2023 haben die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sodann Zeit, ihre Erklärungen abzugeben.

Die Vordrucke liegen ab 01. Juli 2022 in der Gemeindeverwaltung aus.

Auch über ELSTER sind die entsprechenden Formulare erst ab 01. Juli 2022 frei geschalten.

Unter www.grundsteuer.bayern.de könnenn die grauen Vordrucke schon jetzt am PC ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese auch erst ab 01. Juli 2022 beim Finanzamt Garmisch-Partenkirchen abgegeben werden können.

Nähere Informationen finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de oder unter der Grundsteuer-Hotline: 089/30 70 00 77.

Gerne können Sie sich in der Gemeindeverwaltung an Frau Katharina Kleißl unter der Telefonnummer: 08821/9616-12 wenden.

 

Nähere Informationen erfahren Sie in den Anhängen.

 

 

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