Bekanntmachung Vollzug der Wassergesetze
- Publiziert in Aktuelles
Hier finden sie nähere Angaben über den Antrag des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim auf Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für die Loisach
Hier finden sie nähere Angaben über den Antrag des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim auf Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für die Loisach
Förderschritt 3 - Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung
Förderschritt 4 - Auswahlverfahren Bekanntmachung
Die Kommune führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.
Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).
Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.
Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über URL:
https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av165fa7
Förderschritt 5 - Bekanntmachung Auswahlentscheidung
hier finden Sie die Bekanntmachung
Förderschritt 6 - Zuwendungsbescheid
Die Gemeinde Farchant hat am 18.07.2022 den Zuwendungsbescheid von der Regierung Oberbayern erhalten.
Förderschritt 7 - Kooperationsvertrag
Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gemäß der BayGibitR wurde am 05.09.2022 zwischen der Gemeinde Farchant und der Firma Telekom Deutschland GmbH unterzeichnet. Die Stellungnahme der Gemeinde Farchant ist nachfolgend zum Download bereitgestellt.
Bestätigung Kooperationsvertrag WiLü (alte Version)
Bestätigung Kooperationsvertrag (neue Version)
Die Gemeinde Farchant hat mit den Gemeindewerken Garmisch-Partenkirchen die Bestätigung zum geprüften Technischen Sicherheitsmanagement erhalten.
Damit wird bestätigt, dass die Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Trinwasserversorgern (nach DVGW Archteitsblatt W 1000) erfüllt sind.
Die Auszeichnungsurkunde können Sie hier ansehen.
Ab sofort, können Sie mit Ihrer EC-Karte, anfallende Gebühren ab einem Betrag von 10 € bei der Gemeindekasse bargeldlos bezahlen.